Potsdam – Mit der gestrigen Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg haben die Altanschließer obsiegt. Haus & Grund begrüßt, dass nun Klarheit für alle Grundstückseigentümer besteht, deren Grundstück bis zum 31.12.1999 angeschlossen wurde und die Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt haben. Allerdings hat das OVG es versäumt einen Schlusspunkt unter diesen Streit zu setzen. Vielmehr unterstützt es die Brandenburger Landesregierung und die betroffenen Kommunen, damit diese bestandskräftige Bescheide nicht aufheben zu müssen. Anstatt die Verfassungswidrigkeit auf die strittige Regelung des Gesetzes zu beziehen, nutzen sie den Umstand, dass sich das BVerfG nicht explizit dazu eingelassen hat, ob das Gesetz oder die fehlerhafte Auslegung des Gesetzes zur Verfassungswidrigkeit der Urteile geführt hat. Die Erklärung, wie eine verfassungskonforme Auslegung aussehen müsse, bleibt das OVG aber schuldig.
„Jetzt ist erneut die Landesregierung gefordert eine Lösung für alle zu schaffen und eine einheitliche Rückzahlung der Altanschließerbeiträge zu regeln. Es wäre ein Armutszeugnis für die Politik, wenn die Bürger wieder warten müssen, bis das Bundesverfassungsgericht die jetzt noch offenen Fragen entscheidet“, kommentierte der Landesvorsitzende Lars Eichert die Entscheidung des OVG. Den betroffenen Bürgern rät Haus & Grund sich auch dann an die zuständige Behörde wegen einer Erstattung zu wenden, wenn ihr Beitragsentscheid bereits bestandskräftig ist oder rechtskräftig entschiedenen wurde. Die Behörde hat nämlich nach § 48 VwVfG die Möglichkeit, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise zurückzunehmen.